Regionalbudget 2024

Die diesjährige Einreichungsfrist für das Regionalbudget ist am 15.02.2024 abgelaufen. Im nächsten Jahr gibt es wieder die Chance vom Regionalbudget zu profitieren.

Förderangebot für Kleinprojekte  in der neuen LEADER-Region Hoher Taunus

LEADER-Regionen wie der Hohe Taunus haben zusätzlich zum normalen LEADER-Budget die Möglichkeit, Vereinen und Initiativen, Privatpersonen und Kommunen eine finanzielle Unterstützung für kleinere Projekte im Rahmen des „Regionalbudgets“ anzubieten.

In der ersten Förderperiode 2023 – 2027 der neuen LEADER Region möchte die Lokale
Aktionsgruppe Hoher Taunus (LAG) das bürgerschaftliche und ehrenamtliche Engagement
fördern und stärken. Damit wird das Entwicklungsziel „Stärkung und Weiterentwicklung des ehrenamtlichen Engagements von Vereinen und Initiativen“ im Handlungsfeld „Gleichwertige Lebensverhältnisse für ALLE – Daseinsvorsorge“ der Lokalen Entwicklungsstrategie Hoher Taunus 2023 – 2027 umgesetzt.

Gefördert werden können damit zum Beispiel:

  • Projekte zur Unterstützung der „Daseinsvorsorge“ in den Bereichen Gesundheit, Versorgung, Freizeit und Kultur (z.B. technische oder sonstige Ausstattung von ehrenamtlich oder öffentlich betriebenen Einrichtungen) 
  • Projekte zur Stärkung von Kultur- und Bildungsangeboten (z.B. technische oder sonstige Ausstattung von Vereinen, dörflichen Gemeinschaftseinrichtungen)
  • Projekte zu Nachhaltigkeit und bewusstem Konsumverhalten 

Wie hoch ist die Förderung?

  • Die Ausgaben müssen mind. 2.000 € und dürfen max. 20.000 € betragen (jeweils inkl. Mehrwertsteuer) 
  • Die Förderquote beträgt 80 % der Bruttokosten bzw. 80 % der Nettokosten (bei Vorsteuerabzugsberechtigung)

Welche Ausgaben können gefördert werden?

  • In sich abgeschlossene Maßnahmen (keine Finanzierung von größeren Projekten)
  • Sachausgaben / Gegenstände / Maschinen (z.B. Sportgeräte)
  • Ausstattungsgegenstände für Räume / Einrichtungen (z.B. Spielgeräte, Möblierung)
  • technische Infrastruktur (z.B. Beamer, Laptop)

Wer kann gefördert werden?

  • Vereine und Organisationen 
  • öffentliche kommunale Träger, öffentliche nicht-kommunale Träger
  • natürliche Personen 
  • Unternehmen sind von einer Förderung mit Mitteln aus dem Regionalbudget ausgeschlossen.

Was kommt nicht in Frage?

  • Ersatzinvestitionen (z.B. Erneuerung der Einrichtung)
  • Baumaßnahmen und Maßnahmen, die einer Genehmigung bedürfen
  • Einzelpositionen unter 410 € netto (z.B. 5 Bildschirme á 390 € netto)
  • Versand- oder Frachtkosten 

Was ist zu tun?

Vollständige Projektanträge sind bis zum 15.02.2024 per E-Mail an

regionalmanagement (at) zukunft-hoher-taunus.de zu stellen. Diese beinhalten:

  • Beschreibung des Vorhabens (Projektskizze)
  • Nachweis der Vorfinanzierung der kompletten Maßnahme (Kontoauszug)
  • Kosten plausibilisieren (mind. 2 Preisangaben: Internetrecherche/Angebot)
  • Nachweis des Vertretungsrechts der Unterzeichner:innen (z.B. Auszug Vereinsregister/ Satzung)
  • Die Unterlagen können nur digital eingereicht werden.

Wie geht es dann weiter? 

  • Nach Eingang aller Projektideen trifft das Entscheidungsgremium der Region Hoher Taunus nach den Projektauswahlkriterien eine Auswahl darüber, ob das Projekt eine Förderung bekommt oder nicht. 
  • Voraussichtlich im Mai 2024 schließt die Region Hoher Taunus mit den Trägern der ausgewählten Projekte einen Vertrag über die Durchführung ab. Bis zum 15. September 2024 muss das Projekt fertiggestellt und vollständig mit uns abgerechnet sein. 

Wichtig:

  • Ein Maßnahmenbeginn vor Vertragsabschluss führt automatisch zum Ausschluss der Förderung. Projekte, deren Rechnungen erst nach dem 15. September vorliegen, werden von der Förderung ausgeschlossen.

Was ist für die Abrechnung notwendig?

  • Vorlage der Originalrechnungen
  • Zahlungsnachweis (Kontoauszug im Original)
  • Inventarliste
  • Aussagekräftige Ergebnisdokumentation (Fotos)
  • Publizitätsvorschriften beachten