Projekte beantragen

Prozess der Projektbeantragung

Der oder die Projektträger:in hat eine Projektidee! Er oder sie nimmt Kontakt mit dem Regionalmanagement (RM) auf und erhält eine Vorlage zur Projektbeschreibung zum ausfüllen (Projektskizze) oder lädt sie aus dem Internet herunter. Die Projektskizze wird, ggfl. mit Hilfestellung durch das RM, ausgefüllt und beim Regionalmanagement eingereicht.

Das Amt für den ländlichen Raum prüft die Förderfähigkeit der Projekte im Rahmen eines gemeinsamen Termins. Für förderfähige Projekte wird eine Checkliste für die Antragsunterlagen erstellt - ggfl. erfolgen Anpassungen und die Beratung des Projektträgers über erforderliche Unterlagen. 

Förderfähige (und bewilligungsreife) Projekte werden dem Entscheidungsgremium der Lokalen Aktionsgruppe (LAG) vorgelegt. Der Vorstand der lokalen Aktionsgruppe (Entscheidungsgremium) beschließt in zwei jährlichen Sitzungen (Mai / August) über die Förderwürdigkeit von Projekten. Jedes Projekt durchläuft ein Bewertungsverfahren im Rahmen des jährlichen Fördermittelkontingentes, wird priorisiert und erhält einen Rankingplatz. 

Der oder die Projektträger:in wird über das Ergebnis informiert, erhält den Beschluss zu dem Projekt und die Formulare für den Förderantrag. Der oder die Projektträger:in reicht innerhalb von 8 Wochen den Förderantrag beim Amt für den ländlichen Raum ein! (Achtung: Ein nicht innerhalb von 8 Wochen eingereichtes Projekt rutscht im Ranking nach hinten.)

Projektstart! Der Projektträger kann mit der Umsetzung seines Projektes starten, sobald die Bewilligung erteilt wurde.