Förderbestimmungen

Förderfähig sind sowohl öffentliche als auch private Vorhaben. Der Ort für das Vorhaben muss in der LEADER-Region Hoher Taunus liegen. Das Projekt muss der Strategie der LES (Lokale Entwicklungsstrategie) Hoher Taunus 2023 bis 2027 entsprechen.

Die Höhe der Förderung ist abhängig von der Art der Maßnahme und der Trägerschaft. Gefördert wird nur die Netto-Fördersumme, d.h. die Mehrwertsteuer trägt der Projektträger. Die Fördergelder werden erst nach Abschluss des Projektes ausgezahlt. Der Projektträger muss den LEADER-Förderanteil vorfinanzieren.

Das Amt für den Ländlichen Raum in Bad Homburg entscheidet als die für den Hohen Taunus zuständige Bewilligungsstelle gemäß der Richtlinie des Landes Hessen über die Förderfähigkeit der eingereichten Projekte und ist nach der Projektauswahl durch die LAG (Verein Regionalentwicklung Hoher Taunus) zuständig für die Bewilligung der Förderanträge.

In der am 15. Mai 2023 veröffentlichten neuen Richtlinie des Landes Hessen für die ländliche Entwicklung werden die allgemeinen Förderbestimmungen und -konditionen im Einzelnen dargestellt. Demnach können folgende Maßnahmen Gegenstand einer Förderung sein:

  • Informations- und Beratungsleistungen, Konzepte (Förderziffer 3)

  • Investitionen in ländliche Infrastruktureinrichtungen zur Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse (Förderziffer 4)

  • Einrichtungen für Basisdienstleistungen und Vorhaben der Daseinsvorsorge (Förderziffer 5)

  • Gründung und Entwicklung von Kleinstunternehmen (Förderziffer 6.1)

  • Gründung und Entwicklung von Kleinstunternehmen der Grundversorgung (Förderziffer 6.2)

  • Gründung und Entwicklung von touristischen Kleinunternehmen und Kleinunternehmen des Gastgewerbes (Förderziffer 6.3)

  • Vorhaben zur landtouristischen Entwicklung und Naherholung (Förderziffer 7)

  • Investive und nicht-investive Vorhaben der Bioökonomie und des nachhaltigen Konsumverhaltens 

Wichtiger Hinweis: 

Ein Vorhaben darf vor der Bewilligung durch das Amt für den ländlichen Raum noch nicht begonnen sein! Heißt: Vor Bewilligung dürfen keine Aufträge zur Projektumsetzung erteilt werden.

Download: Richtlinie des Landes Hessen (Stand: 15. Mai 2023, PDF)